Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung in Guxhagen
Persönlich. Verlässlich. Nah.
Unterstützung im Haushalt und Alltag mit festen Bezugspersonen aus Ihrer Region. Wir beraten Sie verständlich und kümmern uns auf Wunsch um die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
★★★★★ 5,0/5 Sterne bei Google
✓ Anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI · Entlastungsbetrag nach § 45b nutzbar
Julia Leija (rechts)
Telefonnummer:
WhatsApp Nummer:
E-Mail Adresse:
nach § 45a SGB XI
mit der Pflegekasse
möglichst keine Wechsel
persönlich vor Ort
Wobei wir Sie unterstützen
Kein Leistungskatalog zum Durchscrollen – sondern genau die Hilfe, die im Alltag wirklich entlastet.
Haushalt & Reinigung
Bad, Küche, Staubsaugen, Wischen und auf Wunsch Fenster.
Wäsche waschen oder Ordnung halten
Waschen, Aufhängen, Bügeln, Betten beziehen und Ordnung schaffen.
Einkäufe & Besorgungen
Einkaufen, Apotheke, Post und kleine Erledigungen – allein oder gemeinsam.
Alltagsbegleitung
Gespräche, Spaziergänge, Termine und gemeinsame Zeit, auch für Demenzklienten
bis zu 131 €
Entlastungsbetrag pro Monat
Ab Pflegegrad 1 ist die Haushaltshilfe durch den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI komplett kostenfrei.
✓ Kostenfreie Beratung
✓ Direkte Abrechnung möglich
✓ Wir erklären die nächsten Schritte
Wir sind in Ihrer Nähe
Haushaltshilfe in Guxhagen & Gudensberg
Kurze Wege, feste Koordination und eine Ansprechpartnerin, die Ihre Region kennt.
Haushaltshilfe vor Ort
Sie suchen eine zuverlässige Haushaltshilfe in Guxhagen und Umgebung? Wir unterstützen Sie direkt bei Ihnen zu Hause – persönlich, regelmäßig und mit festen Ansprechpartnern aus der Region.
Unser Einsatzgebiet umfasst neben Guxhagen auch Körle, Edermünde, Gudensberg, Wollrode, Albshausen, Grifte und weitere umliegende Orte. Je nach Bedarf helfen wir im Haushalt und unterstützen Sie als Alltagsbegleitung, damit Sie Ihren Alltag zu Hause möglichst selbstständig gestalten können.
Gerne beraten wir Sie zu unseren Leistungen, aktuellen Kapazitäten und den Möglichkeiten einer Abrechnung über die Pflegekasse, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1.
Häufige Fragen
Ja. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, können monatlich bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag nutzen. Bei uns sind damit derzeit 3,5 Stunden Unterstützung pro Monat ohne private Zuzahlung möglich.
Wichtig ist uns eine ehrliche Erklärung: Die Leistungen sind nicht unbegrenzt kostenlos. Entscheidend ist, wie viel Budget bei Ihrer Pflegekasse noch vorhanden ist. Nicht genutzte Beträge aus den Vormonaten können angespart worden sein und zusätzliche Stunden ermöglichen. Das ist ehrlicherweise bei über 70% der Fall, da wenige darüber Bescheid wissen.
Ja, auch das Putzen von Fenstern kann bei uns zur Haushaltshilfe gehören und über das vorhandene Pflegekassenbudget abgerechnet werden.
Wir reinigen normal erreichbare Fenster, Rahmen und Fensterbänke. Arbeiten in großer oder unsicherer Höhe, Fassadenreinigungen und umfangreiche Reinigungen nach Renovierungen übernehmen wir nicht. Wie viele Fenster innerhalb eines Termins geschafft werden, hängt von Größe, Verschmutzung und der verfügbaren Zeit ab. Wichtig: Wir dürfen leider aus versicherungstechnischen Gründen nicht auf hohe Leitern steigen.
Wir unterstützen bei den Aufgaben, die im Alltag regelmäßig anfallen. Dazu gehören beispielsweise:
- Staubsaugen und Wischen
- Reinigung von Bad und Küche
- Fensterputzen
- Wäsche waschen und zusammenlegen
- Betten beziehen
- Einkaufen und kleinere Erledigungen
- Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen
Wir bieten keine medizinische Behandlungspflege und keine körperbezogene Grundpflege an. Auch Reparaturen, Entrümpelungen oder gefährliche Arbeiten auf Leitern gehören nicht zu unseren Leistungen.
Sie müssen nichts privat bezahlen, solange ausreichend Pflegekassenbudget vorhanden ist und die vereinbarten Leistungen darüber abgerechnet werden können.
Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro. Ist das Budget aufgebraucht, können weitere Stunden nur über angesparte Beträge, andere nutzbare Pflegeleistungen oder als private Leistung finanziert werden. Wir besprechen das vorher und rechnen niemals zusätzlichen Kosten ab, ohne Sie darüber zu informieren.
Wir erstellen mit Ihrem Einverständnis eine Abtretungserklärung und rechnen dann die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Dadurch müssen Sie die Kosten nicht selbst vorstrecken und anschließend Rechnungen einreichen. Es sei denn, Sie sind privat versichert.
Vor dem Beginn benötigen wir unter anderem Angaben zum Pflegegrad und zur Pflegekasse. Außerdem empfehlen wir, den aktuellen Restbetrag bei der Pflegekasse zu erfragen. So lässt sich vermeiden, dass bereits verbrauchtes Budget unbemerkt überschritten wird.
Unser Ziel ist, dass möglichst dieselbe Mitarbeiterin regelmäßig zu Ihnen kommt. Das ist für viele Klientinnen und Klienten angenehmer, weil nicht bei jedem Termin eine neue Person in die Wohnung kommt.
Eine dauerhafte Garantie können wir jedoch nicht geben, da bei Urlaub, Krankheit oder personellen Veränderungen eine Vertretung notwendig sein kann. In diesem Fall informieren wir Sie und versuchen, eine passende Lösung zu finden.
Ja. Wir sind nicht nur in Kassel und den größeren Städten unterwegs, sondern auch in kleineren Orten rund um Guxhagen, Fuldabrück, Fritzlar, Felsberg und Melsungen.
Gerade im ländlichen Raum erleben wir häufig, dass Menschen lange nach einer Haushaltshilfe mit freien Kapazitäten suchen. Trotzdem können wir nicht für jeden Ort sofort einen Termin versprechen. Entscheidend ist, ob eine Mitarbeiterin in der Nähe verfügbar ist und sich der Termin sinnvoll in eine bestehende Route einplanen lässt.
Ja. Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung nutzen. Die Leistungen werden dann privat in Rechnung gestellt.
Besteht bereits ein Pflegegrad, prüfen wir gemeinsam, welche Finanzierung über die Pflegekasse möglich ist. Einen Pflegegrad können wir nicht vergeben oder garantieren. Dabei helfen die Pflegekasse oder eine unabhängige Pflegeberatung.
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Wir klären gemeinsam Ihren Bedarf und besprechen wann wir starten können.
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